Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Dienstag (24.3.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (3 NBs 1023 Js 12273/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 23 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein sowie eine 21 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Heidelberg wegen Diebstahls in 2 Fällen (Fälle 1 und 2) sowie versuchten Diebstahls in 2 Fällen (Fälle 3 und 4) jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Die Angeklagten, die miteinander eine Beziehung führen, sollen sich gemeinsam dazu entschlossen haben, ältere Personen in Bad Kreuznach zu kontaktieren und sodann zu bestehlen, um sich eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit zu verschaffen.
Fall 1:
Ende August 2025 sollen sie eine 96-jährige Frau aus Bad Kreuznach angerufen und sich gegenüber der Frau als ihre neuen Nachbarn ausgegeben haben. Im weiteren Verlauf sei es zu einem persönlichen Treffen zwischen den Angeklagten und der Frau in der Wohnung der Frau gekommen. Bei diesem Treffen habe die 21jährige Angeklagte, während der 23jährige Angeklagte die Frau abgelenkt habe, unbemerkt Schmuck aus dem Schlafzimmer der Frau im Wert von 5.000 Euro entwendet.
Fall 2:
Ebenfalls Ende August 2025 sollen sie eine 71jährige Frau aus Bad Kreuznach angerufen und nach Vorspiegelung, die neuen Nachbarn zu sein, bei einem anschließenden persönlichen Treffen aus der Wohnung der Frau Schmuck im Wert von rund 5.000 Euro entwendet haben. Während die 21-jährige Angeklagte die Frau abgelenkt habe, habe der 23jährige Angeklagte den Schmuck aus dem Schlafzimmer der Frau entwendet.
Fall 3:
Erneut Ende August 2025 habe der 23jährige Angeklagte eine 87jährige Frau aus Bad Kreuznach angerufen und sich dieser gegenüber als ihr neuer Nachbar ausgegeben. In dem Telefonat habe er ihr mitgeteilt, sich gleich persönlich bei ihr vorstellen zu wollen. Kurze Zeit später habe die 21jährige Angeklagte an der Wohnungstür der Frau geklingelt und gegenüber der Frau geäußert, die neue Nachbarin zu sein. Entgegen des gemeinsamen Plans der Angeklagten habe die Frau die 21jährige Angeklagte jedoch nicht in ihre Wohnung hineingelassen.
Fall 4:
Abermals Ende August 2025 habe der 23jährige Angeklagte eine 97jährige Frau aus Bad Kreuznach angerufen und sich ihr gegenüber als ihr neuer Nachbar vorgestellt. Entsprechend der Ankündigung in dem Telefonat, sich gleich persönlich vorstellen zu wollen, habe die 21jährige Angeklagte kurze Zeit später alleine an der Wohnungstür der Frau geklingelt. Die Frau habe die 21jährige Angeklagte in ihre Wohnung hineingelassen.
In der Wohnung habe die 21jährige Angeklagte die Frau unter anderem nach Schmuck gefragt. Weil die Frau sich unter Druck gesetzt gefühlt habe, habe sie der 21jährigen Angeklagten schließlich eine Halskette mit einer Perle übergeben. Die Angeklagten haben sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu den Tatvorwürfen jeweils geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
