Bei der Landtagswahl am heutigen Sonntag (22.3.2026) zählt jede Stimme. Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Wer nicht per Briefwahl gewählt hat, darf sein Wahlrecht in dem Wahllokal ausüben, in dessen Bezirk sein Erstwohnsitz sich befindet. Wer nicht weiß, welches das richtige Wahllokal ist, kann sich in einem der über 30 Wahllokale im Stadtgebiet erkundigen.

Auch wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, darf wählen. Diese Personen müssen lediglich ihre Identität mit einem Personalausweis nachweisen. Es wird empfohlen so früh wie möglich das Wahllokal aufzusuchen. Aber: wer sich bis 18 Uhr im Wahllokal befindet, darf seine Stimmen abgeben. Auch wenn der Stimmzettel erst nach 18 Uhr in die Urne eingeworfen wird.
Leser*Innen,
# denen bei der Ausübung ihres Wahlrechtes nicht geholfen wird und/oder
# denen das Abgeben ihrer Stimmen verhindert wird und/oder
# die davon Kenntnis erhalten, dass Wahlwilligen die Stimmabgabe verweigert wird und/oder
# andere Feststellungen im Zusammenhang mit der Wahlhandlung machen, die ihnen unverständlich oder merkwürdig vorkommen, melden sich bitte mit einer Email an tourismusbeitrag-so-nicht.de
