Geständiger Angeklagter hofft auf eine Bewährungsstrafe

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag kommender Woche (23.3.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1022 Js 1042/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 43 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in drei Fällen (Fälle 1 bis 3) und Diebstahls in zwei Fällen (Fälle 4 und 5) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1 bis 3:

Der Angeklagte, welchem im Rahmen der Führungsaufsicht die strafbewehrte Weisung erteilt worden sei, sich einmal monatlich bei der Bewährungshilfe persönlich zu melden, soll in den Monaten Oktober bis Dezember 2024 in Kenntnis der Weisung seine Termine bei der Bewährungshilfe jeweils unentschuldigt nicht wahrgenommen haben.

Fall 4:

Ende Januar 2025 soll der Angeklagte aus einem Lebensmittelgeschäft in Idar-Oberstein drei Flaschen Jack Daniels im Gesamtwert von 44,97 Euro entwendet haben.

Fall 5:

Zudem soll der Angeklagte Anfang Februar 2025 aus einem Lebensmittelgeschäft in Baumholder zwei Flaschen Rum im Gesamtwert von 78,98 Euro entwendet haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach