Dieser Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP für die Stadtratssitzung am 26.3.2026 dürfte eine breite Mehrheit finden. Denn im Laufe der Jahre hat sich bei fast allen Kommunalpolitiker*Innen die Erkenntnis durchgesetzt, dass der in den neunziger Jahren geschlossene Erbpachtvertrag für das Kurhaus von den Loncar-Nachfolgern längst nicht so interpretiert wird, wie von dem Mann, der ihn mit der Stadt ausgehandelt hat: Gojko Loncar. Der hatte aus dem historischen Gebäude ein Schmuckkästchen gemacht, bevor er sich aus dem operativen Geschäft zurückzog.

In den vergangenen Jahren wurde das Kurhaus für die Stadt mehr und mehr zum Problemfall. Zunächst wegen dem kostenlosen Eintritt in die crucenia therme, der per Erbpachtvertrag allen Hotel-Gästen – auch mehrfach täglich – gewährt werden muss. Dieser Bonus kostet die Stadt mittlerweile mehr als 400.000 Euro im Jahr. Aktuell wird zudem ein Streit über 60 Parkplätze ausgetragen, die die Stadt dem Hotel seit Jahrzehnten, ebenfalls aufgrund einer Klausel im Erbpachtvertrag, unter dem Selbstkostenpreis zur Verfügung stellt.
Die Mehrheitsfraktionen wollen nun die Stadtverwaltung beauftragen, den Erbbaurechtsvertrag „auf die sich daraus für die Erbpachtnehmerin ergebenden Pflichten und deren tatsächliche Erfüllung hin zu prüfen“. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat, so wollen das SPD, SPD und FDP, noch vor der Sommerpause 2026 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Angesichts der langen Restlaufzeit des Vertrages (bis 2063) und der zentralen Bedeutung des Kurhauses für Tourismus und Stadtentwicklung sei eine belastbare rechtliche Grundlage für zukünftige Entscheidungen unerlässlich.
Quelle: Der Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und FDP zum Kurhaus-Erbpachtvertrag im Wortlaut:
„Zukunft des Kurhauses – Rechtliche Überprüfung möglicher Konsequenzen aus dem Erbbaurechtsvertrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, sehr geehrter Herr Bürgermeister Blechschmidt, die Fraktionen von CDU, SPD und FDP beantragen hiermit, den Tagesordnungspunkt „Zukunft des Kurhauses – eechtliche Überprüfung möglicher Konsequenzen aus dem Erbbaurechtsvertrag“ auf die nächste Sitzung des Stadtrates zu setzen. Hierzu möge der Stadtrat beschließen:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den bestehenden Erbbaurechtsvertrag zum Parkhotel Kurhaus auf die sich daraus für die Erbpachtnehmerin ergebenden Pflichten und deren tatsächliche Erfüllung hin zu prüfen. Dabei soll auch auf die ggf. hieraus erwachsenden rechtlichen, finanziellen und betrieblichen Konsequenzen und Handlungsoptionen eingegangen werden. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat noch vor der Sommerpause 2026 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Der Erbbaurechtsvertrag zum Parkhotel Kurhaus ist seit vielen Jahren Gegenstand intensiver politischer und öffentlicher Diskussionen in Bad Kreuznach. Die Bedeutung des Kurhauses als „gute Stube“ der Stadt steht dabei außer Frage. Gleichzeitig zeigen sich jedoch zunehmend Spannungen zwischen den vertraglichen Regelungen und den heutigen wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Anforderungen. Der Vertrag, der seit 2001 im Wesentlichen unverändert besteht und noch bis zum Jahr 2063 läuft, regelt eine Vielzahl komplexer Zusammenhänge.
Besondere wirtschaftliche Relevanz haben dabei die Regelungen zur Bauunterhaltungspflicht. Weiterhin zählen unter anderem die Nutzung und Bewirtschaftung von Parkflächen, der Durchgang zur crucenia therme, die Mitnutzung öffentlicher Infrastruktur sowie Verpflichtungen wie der Betrieb und Unterhalt einer öffentlichen Toilettenanlage im Kurpark dazu. Diese Rahmenbedingungen und wechselseitige Rechte und Pflichten sind wiederholt Anlass für Konflikte und Unklarheiten gewesen.
Aktuell zeigt sich dies besonders deutlich an der Situation auf dem Rolf-Ebbeke-Platz, wo die Trennung der Parkflächen in einen privaten und einen öffentlichen Bereich zu erheblichen Irritationen bei Gästen, Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Akteuren geführt hat. Die bestehende vertragliche Regelung – insbesondere die dem Kurhaus zugesicherten Stellplätze zu historisch festgelegten Konditionen – steht dabei im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Realität und vertraglicher Bindung.
Hinzu kommt, dass weitere vertragliche Aspekte – etwa die kostenfreie Nutzung der crucenia therme durch Hotelgäste bei gleichzeitig dauerhaft defizitärem Betrieb – zusätzliche finanzielle Belastungen für die öffentliche Hand mit sich bringen. Vor dem Hintergrund der vorgenannten erbpachtnehmerfreundlichen Regelungen kommt einer vertragsgemäßen Erfüllung der Erbpachtnehmerpflichten besondere Bedeutung zu. Daher besteht ein erhebliches öffentliches und politisches Interesse daran, die bestehenden vertraglichen Regelungen diesbezüglich rechtlich zu bewerten.
Ziel muss es sein, Klarheit darüber zu gewinnen, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Vertrag aktuell ergeben und ob bzw. wie deren umfassende erbpachtnehmerseitige Erfüllung sichergestellt werden kann. Eine vorbeschriebene Klärung der Vertragslage ist Voraussetzung für eine zielführende Verhandlung der Parteien über die aktuell anstehenden Fragen und zur Wahrung der Interessen der Stadt dabei. Angesichts der langen Restlaufzeit des Vertrages und der zentralen Bedeutung des Kurhauses für den Tourismus, die Stadtentwicklung und das öffentliche Leben in Bad Kreuznach ist eine belastbare rechtliche Grundlage zudem für zukünftige Entscheidungen unerlässlich.
Der Stadtrat muss daher zeitnah in die Lage versetzt werden, auf Basis einer fundierten rechtlichen Prüfung über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion der CDU: Manfred Rapp (Fraktionsvorsitzender), für die Fraktion der SPD: Dr. Claudia Eider (Fraktionsvorsitzende), für die Fraktion der FDP: Christoph Anheuser (Fraktionsvorsitzender)“
