Am gestrigen Dienstagvormittag (17.3.2026) kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Kirn gegen 9 Uhr einen Pkw in der Friedhofsallee in Bad Sobernheim. Bereits zu Beginn der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 44jährige Fahrer aus der Verbandsgemeinde Nahe-Glan nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Im weiteren Verlauf ergaben sich zudem Hinweise auf den Einfluss von Betäubungsmitteln, was durch einen entsprechenden Vortest bestätigt wurde. Doch damit nicht genug.

Im Fahrzeug konnte außerdem eine geringe Menge verbotener Betäubungsmittel aufgefunden werden. Bei der Überprüfung des Pkw stellte sich schließlich heraus, dass dieser bereits vier Tage zuvor in Bad Kreuznach als gestohlen gemeldet worden war. Gegen den 44jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls eines Kraftfahrzeugs, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss.
Quelle: Polizeiinspektion Kirn
