Leserbrief von
Bernd Burghardt
„In einer Straße mit üblicher Verkehrsregelung dürfen sich mehrere Verkehrsteilnehmer in der Regel gleichberechtigt bewegen und sogar auch begegnen, je nach Verkehrsdichte ist sogar ein Austausch von Informationen möglich. In einer Einbahnstraße ist das nicht gestattet. Hier läuft der interne Verkehr auf der einen Seite hinein und auf der anderen Seite hinaus. Das ist viel besser und bequemer und das Prinzip sollte daher öfter in der Praxis eingeplant werden. Auf diese Weise können sogar die Verkehrsbewegungen nahezu halbiert werden – quasi ein elementarer Beitrag zum Umweltschutz.

Es liegt daher auf der Hand, dass verwaltungsintern gerne nach solchen praxisnahen und einfachen Lösungen gestrebt wird. Zudem ist selten ein Stadtratsbeschluss erforderlich, man nennt das im Fachjargon „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Genau deshalb führt die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in § 75 (2) aus: der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Gemeinderats zu hören. Was als wichtig erachtet wird, wird nicht klar definiert. Und das ist auch gut so.
Denn sonst würde es ja ständig Streit geben, was zur Routineverwaltung und was zu den wichtigen Fragen gehört. Themen aus der Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Immobilienverwendung oder gar Budgetplanung sind sicherlich eher unwichtig und können getrost allein der Verwaltung überlassen werden. Dagegen wäre die Entscheidung über die Farbe von Blumenkübeln oder die Höhe des Heckenschnittes schon eher so bedeutend, dass § 75 der GemO beachtet werden sollte.
Nun muss man selbstredend juristisch exakt argumentieren! Denn der Ortsbeirat ist nur anzuhören, bevor der Stadtrat beschließt. Bei einem Geschäft der laufenden Verwaltung ist vom Gesetzgeber also gar keine Beteiligung angedacht, sonst hätte er das ja in die GemO aufgenommen. Der Gesetzgeber hat sicherlich im Blick gehabt, dass er einerseits die Verwaltungen und andererseits die ehrenamtlichen Ortsbeiräte vor einer Informationsflut schützen muss. Somit ist schon früh und weitsichtig ein Zeichen zum Bürokratieabbau in der GemO fixiert worden.
Fazit: Die Einrichtung einer Einbahnstraße mit dem Ziel, dass der Bus besser durch die Straße und an den parkenden Autos vorbei fahren kann, ist sicherlich nachvollziehbar. Andere Lösungsansätze drängen sich da einfach nicht auf. Und weil das so ist, muss eine nach Effizienz strebende Verwaltung das zügig vor Ort als Geschäft der laufenden Verwaltung umsetzen. Eine frühzeitige Information des Ortsvorstehers mit der Bitte um Rücksprache ist weder rechtlich noch politisch angezeigt. Dazu ist das Thema einfach nicht wichtig genug, da hier keine Blumenkübel aufgestellt werden sollen. Weiter so!“
