Am gestrigen Mittwochabend (11.3.2026) gegen 20:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei Bingen in der Rochusallee den 43jährigen Fahrer eines E-Scooters. Hierbei registrierten die Beamten von diesem ausgehenden Alkoholgeruch. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,82 Promille.

Neben der Überschreitung der 0,5 Promillegrenze verdichteten sich im Kontrollverlauf zudem auch Hinweise auf einen Betäubungsmittelkonsum. Der Fahrer räumte schließlich ein, dass er im Tagesverlauf Cannabis konsumiert habe. Ein entsprechender Drogenschnelltest bestätigte diese Angaben. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe entnommen.
Mit der Cannabisteillegalisierung wurde der Mischkonsum von Marihuana und Alkohol am Steuer dahingehend verschärft, dass bei Cannabiskonsum ein vollständiges Alkoholverbot besteht. Bei Bestätigung der Vortests durch die Blutuntersuchung droht dem Fahrer daher ein Bußgeld von 1.000 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
