War der 82jährige mit 0,72 Promille auf der B 41 relativ fahruntüchtig?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (13.3.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1025 Js 4454/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 82 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr unter der Wirkung von Alkohol zu einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang April 2024 nach vorherigem Alkoholkonsum mit einem Pkw die B 41 von Bad Kreuznach kommend in Fahrtrichtung Kirn befahren haben. Hierbei habe er wiederholt eine unsichere Fahrweise gezeigt, indem er nach links auf die Gegenfahrbahn gekommen sei.

Ob die unsichere Fahrweise auf seine Alkoholisierung zurückzuführen gewesen sei, habe vom Amtsgericht nicht festgestellt werden können. Im Verlauf der weiteren Fahrt sei der Angeklagte von der Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Die nachfolgende Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 0,72 Promille ergeben.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim eingeräumt, etwa eineinhalb Stunden vor der Verkehrskontrolle Wein getrunken zu haben. Hierdurch sei er aber nicht relativ fahruntüchtig gewesen. Seine vorgenannte Fahrweise sei darauf zurückzuführen gewesen, dass ihm sein Handy während der Fahrt aus der Hosentasche gerutscht sei und er versucht habe, dieses zu finden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach