Am gestrigen Dienstagabend (10.3.2026) gegen 20 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei Bingen in der Stefan-George-Straße den 37jährigen Fahrer eines Kleinwagens. Hierbei registrierten die Kontrollkräfte Alkoholgeruch. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,43 Promille. Der Fahrer lag damit unter der sogenannten 0,5 Promillegrenze.

Jedoch verdichteten sich im Kontrollverlauf die Hinweise auf einen Betäubungsmittelkonsum. Diesen räumte der Fahrer auch ein. Ein freiwilliger Drogenschnelltest bestätigte seine Angaben. Die Weiterfahrt wurde ihm daraufhin untersagt und eine Blutprobe entnommen. Auch wenn der mit 0,43 Promille erreichte Wert nicht unter Strafe gestellt ist:
Mit der Cannabisteillegalisierung wurde der Mischkonsum von Marihuana und Alkohol am Steuer verschärft. Nunmehr gilt bei Cannabiskonsum ein vollständiges Alkoholverbot, also eine 0-Promille-Grenze. Bei Bestätigung der Vortests durch die Blutuntersuchung droht dem Fahrer daher ein Bußgeld von 1000 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
