Die erste konkrete Initiative zur Einführung von Parkgebühren stammt von der CDU. Deren Antrag vom 25.11.2022 wurde Anfang Dezember 2022 im Finanzausschuss beraten. Bereits damals machte die für die Bewirtschaftung der städtischen Parkplätze zuständige Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach mbH (BGK) Bedenken geltend. Mehrheitlich angenommen wurde damals ein Antrag der FDP, in dem eine befristete Erhöhung der Parkgebühren festgeschrieben wurde. Diese wurde zunächst verlängert.

Am 27.5.2025 beschloss der Stadtrat mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP mehrheitlich eine weitere Erhöhung der Parkgebühren. Samt erheblicher Ausweitung der gebührenpflichten Bereiche. Inklusive der Pfingstwiese. Ende vergangenen Jahres wurden in der Folge dieser Beschlusslage 21 neue Parkscheinautomaten (rund 9.500 Euro brutto Kosten je Stück) aufgestellt. Einer auch auf der Pfingstwiese. Platziert am Zugang von der Landfuhrbrücke her. Doch schon wenige Tage später erfolgte für diesen Automaten eine Einsatzsperre.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) am 3.12.2025 stellte Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) fest: „uns war nicht bewusst, wie komplex die Pfingstwiese letztendlich ist. Das müssen wir noch mal neu beraten, wie wir das machen mit allen Protagonisten. Weil, da gibt es so viele Faktoren, die man, als es beschlossen wurde, gar nicht so auf dem Schirm hatte, was man alles tatsächlich dort berücksichtigen muss“. Deswegen werde „ein neuer Aufschlag“ gemacht.
„Weil da gibts schon umfangreichere Dinge, die man tatsächlich beachten muss. Obs die Sportvereine sind, diverse Veranstaltungen, die Fläche, die Schulen, Messegelände. Da haben wir es uns letztendlich auch zu einfach gemacht“. Warum diese Prüfung nicht bereits 2022 in Folge des CDU-Vorschlages erfolgte, erklärte der OB nicht. Und auch warum die Verwaltung weder vor noch unmittelbar nach der Stadtrats-Beschlussfassung im Mai 2025 die Sach- und Rechtslage prüfte, blieb ohne jedes Wort der Aufklärung.
Die erst erfolgte, nachdem der neue Parkscheinautomat schon aufgestellt war. Das Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfung zur Bewirtschaftung der Pfingstwiese liegt nunmehr schriftlich vor. In der städtischen Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 26/250 vom 3.3.2026 ist es in einem Satz zusammengefasst: „die Verwaltung empfiehlt, von der geplanten Bewirtschaftung aus den oben aufgeführten Gründen abzusehen“. Diese sind in einem längeren Text erfreulich verständlich und konkret dargestellt (nachstehend im Wortlaut wiedergegeben).
Fakt ist: kein einziges der teils überzeugenden Argumente ist neu. Jeder einzelne Punkt, der gegen eine Erhebung von Parkgebühren auf der Pfingstwiese spricht, bestand bereits Ende 2022 in genau der selben Form, wie heute. Was die Verwaltung nicht mitteilt ist, wie die durch den Wegfall der kalkulierten Parkgebühreneinnahme in Höhe von rund 90.000 Euro im Jahr kompensiert werden soll. Auch zur Frage, wie die vor allem im östlichen Bereich des Areals bestehenden Missstände beseitigt werden sollen, fehlt jede Angabe (weiterer Bericht folgt).
Erläuterungen zum Empfehlungsbeschluss „Bewirtschaftung Pfingstwiese“:
1. Ausgangslage und Ratsbeschluss
Am 27.05.2025 fasste der Stadtrat u. a. den Beschluss zur Bewirtschaftung der Pfingstwiese. Ziel war die Erschließung neuer Einnahmequellen durch Parkraumgebühren zum 01.01.2026.
2. Prüfungsprozess und Problemanalyse
In ersten Abstimmungsgesprächen zwischen der BGK, Bauverwaltung, Ordnungsamt, Rechtsamt und Bauhof wurden Umsetzungshindernisse identifiziert, die eine Einführung zum geplanten Stichtag verhinderten:
Verkehrssicherungspflicht (VSP):
Bisher trägt die Stadt bei der Pfingstwiese eine VSP im Rahmen einer nicht öffentlich gewidmeten Fläche. Mit der offiziellen Ausweisung als gebührenpflichtiger Parkplatz steigen die Anforderungen massiv an. Während des Jahrmarkts oder privater Veranstaltungen (Zirkus, Messen) liegt das Risiko beim Veranstalter bzw. den Schaustellern. Bei der Durchführung des Jahrmarkts bestehen zudem auch nochmals andere Rahmenbedingungen, da auf den nicht befestigten Flächen die Fahrgeschäfte etc. untergebracht sind bei denen die Schaustellen wieder jeweils selbst für ihren Bereich die Verkehrssicherung tragen.
Hinzu kommt ein weiterer Faktor: Die Stadt haftet dann nicht wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht, wenn sie alles Erforderliche getan hat. Die Stadt muss Straßen, Wege, Plätze etc. regelmäßig auf ihren Zustand kontrollieren. Dies wird protokolliert. Treten zwischendurch Schäden auf, von denen die Stadt nichts weiß, haftet sie grundsätzlich nicht. Stellt die Stadt hingegen bei ihren Kontrollen Schäden fest, die eine Gefahr darstellen können, und unternimmt nichts oder sind zu große Zeitabstände zwischen den Kontrollen, haftet sie.
Eine offizielle Ausweisung der Pfingstwiese als Parkplatz würde für die Stadt ein deutlich höheres Haftungsrisiko mit sich bringen. Zum einen müsste die Stadt durch häufigere Begehungen ihrer Überwachungspflicht nachkommen. Zum anderen weiß die Stadt von diversen Schäden, behebt sie diese nicht und lässt im Gegenzug einen erhöhten Verkehr auf einem dann öffentlich ausgewiesenen Parkplatz zu, erhöht sich auch diesbezüglich das Haftungsrisiko. Auch die Räum- und Streupflicht für die Stadt würde sich erhöhen.
Aktuell sind lediglich Zuwegungen (z.B. zum Stadion oder der Gaststätte) zu räumen. Wird aber die gesamte Pfingstwiese als Parkfläche ausgewiesen, erweitert sich dies entsprechend. Der Bauhof hat bereits erklärt, hierfür kein ausreichendes Personal stellen zu können. Eine dauerhafte Bewirtschaftung durch die Stadt/BGK wirft hier komplexe Haftungsfragen und Abgrenzungsprobleme auf.
Annahme Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Pfingstwiese:
Bei der Annahme der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung muss unterschieden werden, ob die BGK oder die Stadt die VSP trägt. Nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der BGK würde der
kalkulierte Gewinn für die BGK ca. 65.000 € pro Jahr betragen, wenn die Stadt die VSP mit
allen verbundenen Kosten weiterhin trägt.
Übernimmt die BGK die VSP, so wie bei allen übrigen gepachteten Flächen, unter Berücksichtigung aller Kosten sowie schwer kalkulierbaren Erlösen, ist nach Angabe der BGK eine Bewirtschaftung nicht wirtschaftlich tragbar und mit zu hohen Risiken verbunden. Insbesondere spielen hier folgende Kosten eine entscheidende Rolle bei der Wirtschaftlichkeit:
o Winterdienst mit 19.000 € pro Jahr
o Berücksichtigt sind hier die grundsätzlichen Objektvorhaltekosten, aufgrund der Größe der Fläche.
o Die hierfür angenommenen Einsatzstunden können jedoch nur schwer eingeschätzt werden.
o Hiervon unabhängig ist ein Winterdienst seitens des Bauhofs aus personellen Aspekten nicht umsetzbar.
o Die Reinigungskosten sowie die Grundstückspflege würden grundsätzlich mit 27.600,00 € pro Jahr unabhängig einer Bewirtschaftung anfallen.
o Nicht berücksichtigt sind jedoch die Kosten für die Entsorgung des Mülls, welche zusätzlich anfallen würden, da es sich nicht mehr um die Entsorgung von städtischem Müll handeln würde. Diese hängen davon ab, was abgelegt wird und kann je nachdem zu extremen Kosten führen, wenn z.B. Altöle, Lacke, Farben, Asbest etc. dort illegal abgelagert wird. Die Entsorgungskosten von Sondermüll können grob mit 10.000,00 € pro Jahr geschätzt werden.
o Daher lehnt der Bauhof es auch ausdrücklich ab, dass der Auftragnehmer Eigentümer des Mülls wird und diesen auf eigene Kosten entsorgen muss.
U.a. sind neben diesen laufenden Betriebskosten ebenso schwer abschätzbare Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich, die die Fläche erst und fortwährend sicher nutzbar machen. Potentielle Verdrängungseffekte können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb aus Sicht der BGK als Parkplatz setzt voraus, dass die Stadt die anfallenden Unterhaltungskosten trägt.
Allein für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen und den – operativ ohnehin problematischen – Winterdienst ist mit einem Mehraufwand von jährlich rund 29.000 € zu rechnen. Diese Kosten verblieben somit als Defizit bei der Stadt. Darüber hinaus würde die Stadt in den kommenden drei Jahren keine Pachterträge von der BGK erhalten. Auch ein evtl. Schließung des Parkplatzes in den Wintermonaten bzw. bei Schnee/Eis, würde zu Einbrüchen bei den Einnahmen bzw. auch zu einem erhöhten Aufwand führen.
Kontrollen durch das Ordnungsamt:
Nachdem feststellt werden konnte, dass in den Gebieten, in denen seit dem 01.01.2026 eine Gebührenpflicht eingeführt wurde, die Zahl der parkenden Fahrzeuge sich drastisch verringert hat, ist eine Schätzung zu den dann auf der Pfingstwiese parkenden Fahrzeuge und den damit durchzuführenden Kontrollen sehr gewagt.
Das Ordnungsamt geht davon aus, dass zwei bis drei Mal täglich der Bereich mit zwei Mitarbeitern kontrolliert werden müsste. Je nach Zahl der Fahrzeuge wird eine Kontrolle 30 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen. D.h. es müsste, je nach Zahl der Fahrzeuge bis zu 6 Stunden pro Tag für die Kontrollen kalkuliert werden. Wie hoch hierbei die Zahl der Verstöße liegen wird, kann z. Z. nicht beurteilt werden, weil vergleichbare Parkplätze bislang nicht bewirtschaftet werden.
3. Alternative: Teilflächenbewirtschaftung
Um Kosten (Winterdienst, Instandhaltung) zu minimieren und das Haftungsrisiko räumlich zu begrenzen, wurde die Bewirtschaftung kleinerer Teilflächen umfangreich geprüft.
Ergebnis der rechtlichen Prüfung:
Nach Prüfung des Ordnungsamtes sowie Rücksprache mit dem Rechtsamt wurde eine solche Lösungsvariante jedoch abgelehnt, da eine Beschilderung mit den vorgesehenen zu bewirtschaftenden Teilflächen nicht darstellbar ist. Eine rechtssichere Umsetzung der angestrebten Bewirtschaftung wäre in diesem Fall nicht machbar.
Die Problematik besteht vor allen Dingen darin, dass nur Teilflächen in Anspruch genommen werden sollen und für die übrige Fläche ein Haltverbot erteilt werden müsste. Es gibt keine Beschilderung, die rechtssicher auf Teilflächen verweisen kann. Sowohl der stattfindende Flohmarkt, die Veranstaltungen und die nicht hergestellte Fläche stehen ebenfalls einer ordnungsgemäßen Einrichtung der Beschilderung entgegen.
4. Fazit und Empfehlung
Aus diesen aufgeführten Gründen wurde sich demnach wieder mit der Bewirtschaftung der gesamten Fläche beschäftigt. Da die BGK die allgemeine VSP ablehnt, verbleibt neben den Kosten das volle Risiko bei der Stadt, sodass die Ausweisung als offizieller Parkplatz haftungsrechtlich nicht vertretbar ist. Auch würde es zu einem Defizit im städtischen Haushalt führen.
Um das Risiko zu minimieren bzw. zu vermeiden, müsste die Pfingstwiese von Grund auf saniert und in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Da eine Sanierung der Pfingstwiese nicht absehbar ist und auch die Umsetzung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen würde, kann dies keine Planungsgrundlage darstellen. Die Verwaltung empfiehlt, von der geplanten Bewirtschaftung aus den oben aufgeführten Gründen abzusehen. Emanuel Letz Oberbürgermeister“
