Drei an einem Tag: einer auf Droge, zwei wussten es nicht

Gleich drei E-Scooter-Fahrer, deren Roller nicht ordnungsgemäß versichert waren, konnte die Polizeiinspektion Bingen am gestrigen Montag (9.3.2026) feststellen. Den Anfang machte ein 41jähriger, der gegen 12:10 Uhr mit seinem E-Scooter die Löwen-Entertainment-Straße aus Richtung Schultheiß-Kollei-Straße kommend befuhr und hierbei durch Polizeibeamte einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. In diesem Rahmen konnten die Polizeibeamten feststellen, dass an dem E-Scooter noch das bereits abgelaufene grüne Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war.

Gegen 12:30 Uhr konnte in der Schultheiß-Kollei-Straße durch eine weitere Streife ein zweiter E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden, der dort aus Richtung Saarlandstraße kommend fuhr. Auch dieses Gefährt war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht versichert und noch die grüne Vorjahresplakette angebracht. Der 40jährige Fahrer gab an, sich über den ablaufenden Versicherungsschutz nicht bewusst gewesen zu sein. Abschließend konnten Beamte der Polizei Bingen gegen 13:15 Uhr einen dritten E-Scooter-Fahrer kontrollieren.

Die Kontrolle erfolgte im Bereich eines Verbindungsstücks zwischen dem parallel zur Saarlandstraße verlaufenden Fahrradweg und dessen Einmündung in die Saarlandstraße. Der Mann befuhr zuvor den Fahrradweg aus Richtung Bingen-Stadt kommend in Fahrtrichtung Bingen-Büdesheim. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass auch an diesem E-Scooter ein grünes Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2025 angebracht war und somit kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand.

Auch der 34jährige Fahrer dieses Fahrzeugs gab an, nicht gewusst zu haben, dass der Versicherungsschutz bereits abgelaufen war. Darüber hinaus ergaben sich bei dem 34jährigen während der Kontrolle Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum. Ein durchgeführter freiwilliger Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC. In der Folge wurde dem Mann daher zur Beweisführung eine Blutprobe entnommen.

Gegen die betroffenen Fahrer wurden entsprechende Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eröffnet. Einer der Fahrer wird sich darüber hinaus in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten müssen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass für E-Scooter, Kleinkrafträder und ähnliche Fahrzeuge eine jährliche Versicherungspflicht besteht.

Das Versicherungskennzeichen muss jeweils zum 1. März eines Jahres erneuert werden. Seit diesem Zeitpunkt ist derzeit das neue Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 2026 in der Farbe Schwarz gültig. Fahrzeuge, die beispielsweise noch mit dem grünen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2025 unterwegs sind, verfügen über keinen gültigen Versicherungsschutz und dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht geführt werden.

Quelle: Polizeiinspektion Bingen