Jugendlicher beim Verstoß gegen „Begleitetes Fahren ab 17“ erwischt

Ein aufmerksamer Bürger meldete der Polizei am gestrigen Samstagabend (7.3.2026) gegen 21:15 Uhr einen sehr jugendlich wirkenden Fahrer auf dem Parkplatz eines Kaufhauses im Schwabenheimer Weg in Bad Kreuznach. Dieser sei in einem weißen Renault Espace unterwegs. Die eingesetzten Beamten konnten das Fahrzeug kurze Zeit später tatsächlich auf dem Parkplatz antreffen. Am Steuer saß ein junger Mann, der bei der anschließenden Kontrolle zunächst angab, 19 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

Die entstandene „Unstimmigkeit“ im polizeilichen System erklärte er kurzerhand mit einem möglichen technischen Fehler. Wie sich jedoch wenig später herausstellte, lag der Fehler nicht im polizeilichen System, sondern in den Angaben des jugendlichen Fahrers. Dieser ist tatsächlich nämlich erst 17 Jahre alt. Die Weiterfahrt wurde ihm daher umgehend untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Im weiteren Verlauf stellte sich mit Hilfe des angeblich „fehlerhaften System“ heraus, dass der Jugendliche zwar am Programm „Begleitetes Fahren ab 17“ teilnimmt. Allerdings am gestrigen Samstag ohne die vorgeschriebene Begleitperson unterwegs war. Entsprechende Unterlagen konnte er vor Ort ebenfalls nicht vorzeigen. Die zuständige Führerscheinstelle wurde über den Vorfall informiert. Der Jugendliche muss mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis rechnen.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach