Wie man ein Durchfahrtsverbot langfristig durchsetzt, machte die Polizeiinspektion Bingen auch am heutigen Sonntag (8.3.2026) wieder einmal deutlich: so oft es die Personallage und die vielen anderen Aufgaben zulassen mit Kontrollen vor Ort. Und so wurde einmal mehr am Vormittag zwischen 10:30 Uhr und 11:15 Uhr und am frühen Nachmittag zwischen 13:45 Uhr bis 15:15 Uhr eine Verkehrsüberwachung im Binger Heiligkreuzweg durchgeführt.

Dort gilt, was auch unmissverständlich ausgeschildert ist (Verkehrszeichen 250), an Sonn- und Feiertagen ein Durchfahrtsverbot. Trotzdem konnte besonders zur Mittagszeit ein erheblicher Fahrzeugverkehr festgestellt werden, welcher den Heiligkreuzweg vom Binger Wald aus kommend befuhr. Insgesamt konnte 9 Fahrzeugführern die Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden. Bei diesen wurde ein Verwarngeld in Höhe von jeweils 50 Euro fällig.
13 weitere Fahrzeugführer beabsichtigten den Heiligkreuzweg von Bingen kommend in Fahrtrichtung Binger Wald zu befahren. Diese wurden durch die Beamten vor dem Passieren der Beschilderung auf die verkehrsrechtliche Lage vor Ort hingewiesen und zum Umkehren gezwungen. Trotz wiederholter Kontrollmaßnahmen an besagter Örtlichkeit stellt die Polizeiinspektion Bingen an Sonn- und Feiertagen gerade bei gutem Wetter ein hohes Fahrzeugaufkommen fest, sodass auch zukünftig mit derartigen Kontrollen zu rechnen ist.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
