Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Montag der kommenden Woche (9.3.2026) um 9 Uhr im Saal acht (Az: 2 KLs 1042 Js 11460/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 28 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kastellaun sowie einem 28 Jahre alten, ebenfalls nicht vorbestraften und derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Tiefenbach jeweils unter anderem vor, in einer Mehrzahl von Fällen mit Betäubungsmitteln und Cannabis, davon teilweise auch in nicht geringer Menge und in einem Fall gemeinschaftlich handelnd, Handel getrieben zu haben.
Den Angeklagten wird insbesondere zur Last gelegt, aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes Ende Juli 2025 in Räumlichkeiten in Kastellaun 1,7 Kilogramm Amphetamin, 1 Kilogramm Marihuana sowie 500 g Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehalten zu haben. Die vorgenannten Rauschmittel seien zuvor von dem Angeklagten aus Kastellaun erworben worden.
Der Angeklagte aus Kastellaun soll zudem, insoweit allein handelnd, im Zeitraum von Mitte August 2024 bis Anfang August 2025 über einen Messengerdienst diverse Rauschmittelbestellungen (Kokain, Amphetamin, Ecstasy, LSD, Cannabis, verschreibungspflichtige Medikamente) mit dem Ziel, diese gewinnbringend weiterzuverkaufen, getätigt haben.
Einen Teil der bestellten Rauschmittel habe er im Anschluss an Abnehmer gewinnbringend weiterveräußert. Die übrigen Rauschmittel seien im Rahmen einer Durchsuchung seiner Wohnung Anfang September 2025 sichergestellt worden. Der Angeklagte aus Tiefenbach soll zudem, insoweit allein handelnd, im Zeitraum von Ende Januar 2025 bis Mitte Juni 2025 Cannabis an unterschiedliche Abnehmer gewinnbringend weiterveräußert haben.
Zudem habe er im Rahmen einer Durchsuchung seiner Wohnung Anfang September 2025 Kokain, MDMA, Ecstasy, LSD, Cannabis, Ketamin und psilocybinhaltige Pilze zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehalten. In der Wohnung sollen sich außerdem, jeweils zugriffsbereit, zwei Messer, ein Elektroschocker sowie zwei Schreckschusswaffen befunden haben. Fortsetzungstermine sind auf den 27.3.2026, 10.4.2026 und den 5.4.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
