Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (4.3.2026) um 13:30 Uhr im Saal sechs (3 NBs 1025 Js 10101/22, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 59 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll im Zeitraum zwischen Ende Juni 2022 bis Anfang Juli 2022 bei drei Gelegenheiten mit seinem Pkw jeweils drei syrische Staatsangehörige, die jeweils nicht über einen gültigen Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland verfügt haben sollen, von Wien über die Grenze nach Deutschland verbracht haben.
Für jede Fahrt habe er eine Entlohnung in Höhe von 2.000 Euro erhalten sollen. Für zwei Fahrten sei das Geld auch an den Angeklagten ausgezahlt worden. Der Angeklagte habe beabsichtigt, sich durch regelmäßige Vornahme solcher Fahrten eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach nicht eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
