Sehr reinlicher Dieb: Hygieneartikel für 3.500 Euro geklaut

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (4.3.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1044 Js 12958/23, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Biebertal wegen Diebstahls in fünf Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll an einem Tag Ende Juli 2023 zunächst Hygieneartikel im Gesamtwert von 541,03 Euro aus einem Supermarkt in Bretzenheim, danach Hygieneartikel im Gesamtwert von 422,86 Euro aus einem Supermarkt in Rüdesheim (Nahe) und zuletzt Hygieneartikel im Gesamtwert von 1.652,68 Euro aus einem Supermarkt in Bad Kreuznach entwendet haben.

Außerdem habe der Angeklagte Anfang Oktober 2023 Hygieneartikel im Gesamtwert von 367,26 Euro aus einem Supermarkt in Bad Kreuznach sowie Ende Oktober 2023 Hygieneartikel im Gesamtwert von 587,73 Euro aus demselben Supermarkt in Bad Kreuznach entwendet. Die Hygieneartikel habe er jeweils in seinem mitgeführten Rucksack verstaut und die Supermärkte, ohne die Waren zu bezahlen, verlassen. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach