Kuriose Polizeiberichte (7): ungefährliches Krokodil

Der klare Schwerpunkt der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Berichterstattung liegt auf der Bad Kreuznacher Kommunalpolitik. Ergänzt um wichtige Vorkommnisse im Naheland. Im Laufe der Jahre haben wir auf intensiven Leserwusch die Berichterstattung um Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten erweitert. Es gibt Leser*Innen die in der Mitteilung dieser Fakten eine Schlechtdarstellung unserer Region erkennen. Für die gibt es die neue Rubrik „Kuriose Polizeiberichte“. In der wir ausgewählte Fälle aus Rheinland-Pfalz – außerhalb des Nahelandes – vorstellen. Oft nicht lustig. Aber aus dem Rahmen des Alltäglichen fallend. Auch um die hiesigen Verhältnisse zu relativieren:

Polizeiinspektion Frankenthal: „Krokodil im Teich“ (1.3.2026 – 6:55 Uhr)

Am 28.2.2026 wurden Beamte der Polizeiinspektion Frankenthal gegen 15 Uhr zu einem ungewöhnlichen Einsatz in der Großniedesheimer Straße zwischen Beindersheim und Großniedesheim alarmiert. Ein 50jähriger Spaziergänger meldete dort den Fund eines Krokodils im Uferbereich eines Tümpels. Durch die Polizeibeamten konnte vor Ort tatsächlich ein Krokodil aufgefunden werden. Bein näherer Betrachtung wurde jedoch festgestellt, dass es sich lediglich um eine täuschend echt aussehende Plastikfigur handelte.

Polizeiinspektion Grünstadt: Lärmbelästigung durch Autoposer unterbunden (1.3.2026 – 6:23 Uhr)

Am gestrigen Samstagabend (28.2.2026) meldeten mehrere Anwohner eine erhebliche Lärmbelästigung durch einen hochmotorisierten Pkw, welcher fast im Minutentakt die großen Durchgangsstraßen von Grünstadt befuhr und insbesondere vor Gaststätten seinen Motor laut aufheulen liess. Eine Streifenwagenbesatzung machte sich unmittelbar auf die Suche nach dem Autoposer.

Aufgrund der Lautstärke des Pkw konnte dieser schnell im Innenstadtbereich ausfindig gemacht. Und wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 25jährige Fahrer des Pkw (Dodge Charger) gab gegenüber den eingesetzten Polizisten an, „spazieren“ zu fahren. Einen anderen Grund für seine Fahrt konnte dieser nicht nennen.

Ihm wurde mitgeteilt, dass das „Spazierenfahren“ mit gleichzeitiger Lärmbelästigung anderer Personen eine Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbereich darstelle. Der Fahrer zeigte Verständnis und versprach, weitere Belästigungen zu unterlassen. Gegen den Fahrer wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Weiterhin wurde die Führerscheinstelle über sein Verhalten im Straßenverkehr informiert.

Polizeiinspektion Montabaur: Freund und Exfreund einer Frau prügeln sich: erhebliche Schnittverletzungen (1.3.2026 – 4:47 Uhr)

Am gestrigen Samstagabend (28.2.2026) kam es in Ransbach-Baumbach gegen 20:15 Uhr, zunächst in der Niederfeldstraße, zu einem Körperverletzungsdelikt. Der ehemalige Partner traf sich mit dem neuen Partner seiner Ex-Lebensgefährtin. Gemeinschaftlich mit Freunden schlug er diesen, sowie dessen Freund zusammen.

Gegen 21:45 Uhr revanchierte sich dann die zunächst geschädigte Gruppe mit Verstärkung bei dem Ex-Partner seiner Lebensgefährtin. In dieser körperlichen Auseinandersetzung kam ein scharfer Gegenstand, womöglich eine Hiebwaffe zum Einsatz. Der Geschädigte aus dieser Tat erlitt erhebliche, aber nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen.

Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße: Besoffen Abendbrot eingekauft und auf der Rückfahrt erwischt (24.2.2026 – 18:13 Uhr)

Am vergangenen Dienstag (24.2.2026) um 17:20 Uhr konnte ein 50jähriger aus Lambrecht / Pfalz mit seinem Opel in der Landauer Straße in Neustadt / Weinstrasse einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Rückweg von einem Supermarkt, bei dem er sein Abendessen besorgt hatte. Bei der Ansprache des Fahrers konnte ausgehend von diesem starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden.

Ein Vortest ergab letztlich einen Wert von 1,41 Promille, weshalb der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und dem Lambrechter eine Blutprobe entnommen wurde. Ferner wurde dessen Fahrerlaubnis mit dem Ziel der vorläufigen Entziehung sichergestellt. Nun muss sich der 50ähriger in einem Strafverfahren verantworten. Außerdem wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert. Die Beauftragung eines Lieferdienstes wäre wesentlich billiger und folgenärmer gewesen.

Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße: Angebliche Spendensammlung für Karnevalverein (23.2.2026 – 11:41 Uhr)

Am vergangenen Sonntag (22.2.2026) wurde bei der Polizeiinspektion Landau eine Strafanzeige wegen Betrug erstattet. Hiernach seien zumindest zwei Personen von einer unbekannten Täterin angerufen worden. Diese gab an, angeblich Spenden für einen neuen Wagen für einen Herxheimer Karnevalsverein sammeln zu wollen. Eine Nachfrage bei der Vorstandschaft des Vereins ergab, dass keine Spenden eingesammelt werden und es sich um einen Betrugsversuch handeln dürfte. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.

Folgende Hinweise zur Thematik Spendenbetrug können gegeben werden:
# Auch beim Spenden gilt, was in vielen Lebensbereichen richtig ist: übergeben Sie Geld nie an unbekannte Personen. Setzen Sie beim Spenden auf Einrichtungen und Organisationen, die Sie persönlich kennen.
# Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – weder beim Spenden noch in anderen Situationen. Sie müssen forsches oder gar bedrohliches Verhalten, z.B. durch Spendensammler an der Haustür nicht tolerieren. Informieren Sie bei aggressivem Vorgehen sofort die Polizei unter der bundeseinheitlichen Notrufnummer 110.
# Besonders emotionale Appelle und angstmachende Botschaften seitens der Spendeneintreiber sollten jeden misstrauisch machen. Solches Verhalten ist typisch für unseriöse Organisationen. Nähere Informationen hierzu können hier eingesehen werden:

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/hilfe-die-ankommt-richtig-spenden

Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße: Sonntagsspaziergang endet in Justizvollzugsanstalt (22.2.2026 – 13:34 Uhr)

Am vergangenen Sonntag (22.2.2026) um 12 Uhr unterzog eine Streife der Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße eine 53jährigen in der Hindenburgstraße einer Personenkontrolle. Der Neustadter befand sich zu diesem Zeitpunkt auf einem Spaziergang durch die Stadt. Während der Kontrolle wurde bekannt, dass gegen den Mann ein nationaler Haftbefehl besteht. Der 53jährige wurde daher im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt verbracht.