Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Montag der kommenden Woche (2.3.2026) um 9 Uhr im Saal acht (Az: 2 KLs 1023 Js 10136/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beschuldigt einen 35 Jahre alten, vorbestraften, derzeit vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Mann aus der Verbandsgemeinde Kirchberg der versuchten Brandstiftung (Fall 1), versuchten Brandstiftung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung (Fall 2) sowie Brandstiftung (Fall 3).
Fall 1:
Der Beschuldigte soll Mitte April 2025 auf einem in unmittelbarer Nähe zum Wald befindlichen Wiesenweg nahe der K11 in Kirchberg mehrere kleine Feuer im trockenen Gras entzündet haben, die nur durch Zufall und günstige Windbedingungen nicht um sich gegriffen hätten. Zudem habe er im dortigen Bereich ein Feuer in einem Hochsitz angezündet, wodurch der Boden und die Treppe des Hochsitzes angebrannt sei. Hierdurch sei ein Schaden in Höhe von circa 400 Euro an dem Hochsitz entstanden.
Fall 2:
Ferner soll der Beschuldigte sich Mitte März 2025 zu dem Haus seiner Eltern in der Verbandsgemeinde Kirchberg begeben und dort ohne Berechtigung das Wohngrundstück betreten haben. Auf dem Wohngrundstück habe er neben dem Gartenhaus versucht, ein Feuer zu entfachen. Die Mutter des Beschuldigten habe dies beobachtet und das Feuer direkt mit einer Wasserflasche gelöscht.
Daraufhin soll der Beschuldigte seiner Mutter gegenüber die Worte „ich mache dich fertig“ und „ich ficke euch alle heute Nacht“ geäußert haben. Seine Mutter sei sodann in das Haus gegangen und habe die Terrassentür geschlossen. Als Reaktion hierauf habe der Beschuldigte einen Blumentopf genommen und in Beschädigungsabsicht durch das Fenster geworfen. Hierdurch sei ein Schaden in Höhe von 500 Euro entstanden.
Fall 3:
Schließlich soll der Beschuldigte Ende März 2025 auf unbekannte Art einen Hochsitz nahe der K 11 in Kirchberg in Brand gesetzt haben. Der Hochsitz sei hierdurch vollständig abgebrannt. Es sei ein Schaden in Höhe von circa 500 Euro entstanden. Der Beschuldigte, der an einer chronischen Psychose leide, soll bei den im Raum stehenden Taten krankheitsbedingt jeweils schuldunfähig gewesen sein. Das Verfahren wird deshalb als Sicherungsverfahren geführt. Fortsetzungstermine sind auf den 12.3.2026, 2.4.2026, 9.4.2026 und den 16.4.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
