Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (27.2.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (3 NBs 1021 Js 2404/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 41 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen mehrerer Fälle des Widerstands gegen bzw. tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie mehrerer Körperverletzungen, Beleidigungen und Bedrohungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Unter anderem soll der Angeklagte Mitte Oktober 2024 eine Kneipe in Bad Kreuznach entgegen eines ihm bekannten Lokalverbotes betreten und dort eine Frau beleidigt haben. Im Zuge dessen habe die Frau die Polizei gerufen. Als die Polizei den Angeklagten angetroffen habe, soll der Angeklagte die Polizeibeamten verbal bedroht sowie mit leicht erhobenen Händen auf die Beamten zugegangen sein.
Eine Polizeibeamtin habe sodann versucht, den rechten Arm des Angeklagten zu ergreifen, woraufhin der Angeklagte der Polizeibeamtin in das Gesicht geschlagen habe. Bei der nachfolgenden Fixierung durch die Polizeibeamten soll der Angeklagte wild um sich getreten und die Beamten auf der anschließenden Fahrt zur Dienststelle als „dumme Bastarde“ bezeichnet haben.
Außerdem soll der Angeklagte unter anderem Ende November 2024 das Bundespolizeirevier in Bad Kreuznach aufgesucht haben. Dort sei er aufgrund seines aggressiven Auftretens gebeten worden, außerhalb der Dienststelle zu warten.
Dieser Bitte habe sich der Angeklagte widersetzt und sei einem Polizeibeamten auf die Dienststelle gefolgt. Als der Polizeibeamte ihn auf sein Fehlverhalten angesprochen habe, soll der Angeklagte eine brennende Zigarette gefährlich nahe an das Gesicht des Beamten gehalten haben. Als Reaktion hierauf habe der Polizeibeamte die Hand des Angeklagten ergriffen.
Der Angeklagte soll daraufhin nach dem Polizeibeamten geschlagen haben. Der Polizeibeamte habe den Angriff zwar abwehren können, sei hierbei aber auf den Boden gefallen und habe sich Kratzer an der Stirn zugezogen. Fortsetzungstermine sind auf den 5.3.2026 und den 18.3.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
