Die Beamten der Polizeiinspektion Bingen sahen das Problem bereits beim Blick aus dem Fenster auf sich zukommen: schon beim Einparken auf dem Parkplatz vor der Dienststelle hatte eine 29jährige Frau offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten. Es gelang ihr am späten gestrigen Montagvormittag (23.2.2026) gegen 11 Uhr nicht, den von ihr geführten Pkw ordnungsgemäß abzustellen. In der Wache erstattete sie dann eine Strafanzeige wegen Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch – StGB).

Das wesentliche Tatbestandsmerkmal dieser Straftat ist eine sogenannte Täuschungshandlung. Während der Anzeigenaufnahme stellten die diensttuenden Beamten fest, dass sich die 29jährige damit gut auskennt. Denn es ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Auf Befragen räumte die 29jährige einen zurückliegenden Cannabiskonsum ein, machte jedoch widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt des Konsums. Ein daraufhin durchgeführter Drogenschnelltest auf Urinbasis sollte weitere Klarheit bringen.
Dabei versuchte die Betroffene die Beamten durch eine Verfälschung des Testergebnisses zu täuschen: sie füllte Wasser in den Probenbecher. Dieser Täuschungsversuch wurde durch die eingesetzten Beamten jedoch unmittelbar erkannt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde die Weiterfahrt untersagt und zur Beweissicherung die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Gegen die Frau wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in dem sie sich im Falle der Bestätigung des Verdachts für ihr Verhalten verantworten muss.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
