Wegen Drogenbesitz Vorbestrafter möchte Haftstrafe vermeiden

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Dienstag (24.2.2026) um 14 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1044 Js 14176/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 42 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Ende Juli 2025 in Bad Kreuznach in einer Bauchtasche 11,12 Gramm Amphetamin und 15 Ecstasy-Tabletten verwahrt haben.

Hierbei sei ihm bewusst gewesen, dass er über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht verfügt habe. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach