Hat der Afghane Verwandte eingeschleust?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (24.2.2026) um 11:15 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1021 Js 1286/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Einschleusens von Ausländern zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2023 organisiert haben, dass sein Bruder und ein Verwandter seiner Ehefrau durch einen ehemaligen Mitangeklagten mittels eines Autos von der Schweiz in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbracht worden seien.

Dem Angeklagten sei hierbei bekannt gewesen, dass weder sein Bruder noch der Verwandte seiner Ehefrau, die beide afghanische Staatsangehörige seien, über einreise- bzw. aufenthaltslegitimierende Dokumente für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland verfügt hätten. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach