In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) am 4.2.2026 wurde diese Mitteilung mit keinem Wort hinterfragt. Zur Bahnunterführung in der Wöllsteiner Strasse berichtet die Stadtverwaltung in der Drucksache 26/133 über eine Forderung der RAD AG: „zusätzlich sollte dort eine Dauerblitzanlage in beide Richtungen installiert werden. Nur ganz wenige Fahrer halten sich an die 30 km/h Regel“. Dann wird festgestellt: „wurde bereits Ende 2025 ungesetzt(*)“.

Ein Dauerblitzer in der Wöllsteiner Strasse? Der war nicht nur der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion bisher nicht aufgefallen. Weil es ihn gar nicht gibt. Die pauschale Aussage zur Umsetzung bezog sich lediglich auf die verbesserten Schutzstreifen nördlich und südlich der Unterführung. Das stellte die Stadtverwaltung auf Anfrage klar. Auch wieso der Blitzer den Weg in die Mitteilungsvorlage fand, teilte die Stadtpressestelle auf Anfrage erfreulich transparent mit:

„Die Forderung einer Dauerblitzanlage entstammt, wie die Schutzstreifen auch, einer Unter-AG der RAD AG. Die Blitzanlage liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt. Es erschien jedoch wichtig darauf hinzuweisen, dass zur Vermeidung von Gefahren eine Blitzanlage an dieser Stelle sinnvoll und zielführend wirken könnte“. Das wäre dann ja geklärt. Offen ist allerdings die Frage, warum die Mitglieder des Ausschusses das nicht hinterfragten und aufklärten. Sondern einfach so hinnahmen.

*: Die Vorsilbe „Un“ statt „Um“ kommt beim Stadtbauamt immer mal wieder vor. Oder wird unbedacht eingefügt. Fachpersonen bewerten das als „Freud’schen Verschreiber“. Den gibt es regelmäßig in den Gremiensitzungen auch als „Freud’schen Versprecher“. Paradebeispiel ist die die Aussage der damaligen Baudezernentin und Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer 2018 im PLUV. Den sie diesen als „Ausschuss für Bauunwesen“ bezeichnete.

