Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich von Jahr zu Jahr. So ist für jeden ersichtlich, ob der Roller, das Mofa, Moped, Mokick, S-Pedelec bis 45 km/h oder E-Scooter/Segway ordnungsgemäß versichert sind. Die jeweiligen Kennzeichen sind vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahres gültig.

Es ist daher wichtig, dass sich Halter bzw Nutzer das neue Kennzeichen bzw. die damit verbundene Versicherung rechtzeitig besorgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ab dem 1. März 2026 benötigen Mopeds, Roller, E-Scooter und andere versicherungspflichtige Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, ein neues schwarzes Versicherungskennzeichen.
Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach
