„Haifischzähne“ sind keine fastnachtliche Verkleidung bestimmter Strassenabschnitte. Vielmehr soll diese weiße Markierung „eine bestehende Rechts-vor-links-Regelung hervorheben“. So schreibt das die Stadtverwaltung auf Anfrage der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion. Die war ausgelöst worden durch eine Mitteilungsvorlage des Stadtplanungsamtes, in der der Rückbau von „Haifischzähnen“ an der Einmündung des Mühlweges in die Dessauer Strasse vorgestellt wurde.

Dort ist die Erklärung der Stadtverwaltung noch nachvollziehbar, weil aus dem Mühlweg in Richtung Innenstadt fahrende Verkehrsteilnehmer*Innen tatsächlich zunächst den von links kommenden Verkehr zu beachten haben. Was die Frage aufwirft, warum die Markierung entgegen der der Stadt bekannten Rechtslage überhaupt erst aufgemalt wurde. Aber diese Einmündung ist nicht die einzige, die von der Stadt entsprechend ausgestattet wurde. Auch am Beginn der Gerbergasse Höhe Mannheimer Strasse finden sich „Haifischzähne“.

Wenn im Winter-Halbjahr nördlich dieser Einmündung in der historischen Neustadt keine Strassenwirtschaft aufgebaut ist, hilft es Verkehrsteilnehmer*Innen nicht, wenn sie dort – aufmerksam gemacht durch „Haifischzähne“ – auf rechts vor links achten. Weil die Gefahr in Gestalt von Autos, Radler*Innen und Fussgänger*Innen auch unmittelbar von links kommt. Noch unverständlicher ist unter dieser rechtlichen Perspektive eine andere, nur wenige Meter entfernt liegende Stelle.
Die Einmündung der Magister-Faust-Gasse in die Mannheimer Strasse. Auch die ist weiterhin mit „Haifischzähnen“ ausgestattet. Obwohl die Mannheimer dort faktisch wie eine Fussgängerzone genutzt wird. Ohne starre Rechts-vor-links-Regelung. Die „Haifischzähne“ sind an allen drei Stellen als Hinweis auf eine potentiell gefährliche Situation wichtig. Da muss es doch eine Lösung geben. Und vor allem eine nachvollziehbare Einheitlichkeit in der Regelauslegung.
