Mit einem vorgehaltenen Messer Handy + Geldbörse gefordert? 

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Dienstag der kommenden Woche (17.2.2026) um 9 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1044 Js 10853/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 26 Jahre, nicht vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten mit zuletzt unbekanntem Wohnsitz, einen besonders schweren Raub in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll Ende Juli 2025 in Bad Kreuznach von einem Mann die Herausgabe von dessen Handy und Geldbörse gefordert haben. Weil der Mann seiner Aufforderung nicht nachgekommen sei, habe der Angeklagte dem Mann mit der Faust gegen die Brust geschlagen, ihm ein Messer vorgehalten und erneut die Herausgabe des Handys und der Geldbörse gefordert.

Als der Angeklagte das Herannahen unbeteiligter Personen bemerkt habe, soll er dem Mann dessen Halskette vom Hals gerissen haben und mit dieser Kette weggerannt sein. Fortsetzungstermine sind auf den 4.3.2026, 11.3.2026 und den 17.3.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach