Im Fluchtwagen mit Tötungsbereitschaft über das Schulgelände gebrettert

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (12.2.2026) um 8:30 Uhr im Saal sieben (Az: 1 Ks 1025 Js 9459/25 statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 28 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Meppen unter anderem einen versuchten Mord (Mordmerkmale: mit gemeingefährlichen Mitteln sowie zur Verdeckung einer anderen Straftat) vor.

Der selbe Tatvorwurf richtet sich gegen einem weiteren, 30 Jahre alten, ebenfalls vorbestraften und derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bremen. Der versuchte Mord soll jeweils neben einer Vielzahl weiterer angeklagter Straftaten, die vereinzelt auch im Gerichtsbezirk des Landgerichts Bad Kreuznach begangen worden sein sollen, erfolgt sein.

In Bezug auf den Tatvorwurf des versuchten Mordes wird den Angeklagten zur Last gelegt, Mitte Juli 2025 in Bonn nach einem mutmaßlichen Diebstahl anlässlich einer nachfolgenden polizeilichen Kontrolle mit einem Pkw vor der Polizei geflüchtet zu sein. Der Pkw sei hierbei von dem 28 Jahre alten Angeklagten aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses mit dem 30 Jahre alten Angeklagten gesteuert worden. Im Rahmen der Flucht sollen die Angeklagten mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, unter Missachtung roter Ampeln sowie unter zeitweiser Nutzung der Fahrbahn des Gegenverkehrs gefahren sein.

Im Verlaufe der Flucht seien sie mit dem Fahrzeug über eine Durchfahrt unter Durchbrechung von Pfosten auf ein Schulgelände gefahren, auf welchem sich mehrere Personen befunden hätten, die teilweise nur knapp von dem Fahrzeug nicht erfasst worden seien. Die Angeklagten sollen hierbei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass sie etwaige auf dem Schulgelände befindliche Personen mit dem Fahrzeug erfassen und ihnen hierdurch Verletzungen mit tödlichen Folgen zufügen könnten. Fortsetzungstermine sind auf den 3.3.2026, 5.3.2026, 10.3.2026, 13.3.2026, 23.3.2026, 26.3.2026, 31.3.2026, 13.4.2026, 4.5.2026, 7.5.2026, 18.5.2026, 21.5.2026, 28.5.2026 und den 1.6.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach