Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am heutigen Mittwoch (11.2.2026) um 13:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 6687/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 49 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Waldböckelheim wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 720 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte April 2025 an das Jobcenter Bad Kreuznach anlässlich der Absage eines Gesprächstermins, zu welchem er vorab vom Jobcenter geladen worden sei, eine E-Mail übermittelt haben. In der E-Mail habe er mitgeteilt, dass er den Termin „nicht unbewaffnet“ wahrnehmen werde.
Hierdurch habe er erreichen wollen, zu dem Termin nicht erscheinen zu müssen. Dies sei ihm auch gelungen, weil gegen ihn vom Jobcenter als Reaktion auf seine E-Mail ein Hausverbot verhängt worden sei. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
