Gerade an Fastnacht gilt: weder Alkohol noch Drogen im Straßenverkehr

Auch zwei Sekt- oder Bierchen verlangsamen die Reaktionszeit. Stolpert der so beeinträchtigten Fahrzeugführerin ein Besoffener vors Auto, ist zivil- und strafrechtlich schnell eine Mitschuld am Unfall im Gespräch. Von der psychischen Belastung am Unglück eines Menschen beteiligt zu sein, mal ganz abgesehen. Wenn dann der Grund für all das auch noch ist, dass man das … Gerade an Fastnacht gilt: weder Alkohol noch Drogen im Straßenverkehr weiterlesen