Gerade an Fastnacht gilt: weder Alkohol noch Drogen im Straßenverkehr

Auch zwei Sekt- oder Bierchen verlangsamen die Reaktionszeit. Stolpert der so beeinträchtigten Fahrzeugführerin ein Besoffener vors Auto, ist zivil- und strafrechtlich schnell eine Mitschuld am Unfall im Gespräch. Von der psychischen Belastung am Unglück eines Menschen beteiligt zu sein, mal ganz abgesehen. Wenn dann der Grund für all das auch noch ist, dass man das Bus- oder Taxiticket gespart hat, erhöht das den Ärger noch. Daher thematisiert die Polizei vor den närrischen Tagen der Strassenfastnacht das Risiko durch Alkohol und Drogen.

Der Konsum dieser berauschenden Mittel beeinträchtigt Wahrnehmung, Konzentration und Rektionsfähigkeit. Bereits geringe Mengen können dazu führen, dass Entfernungen falsch eingeschätzt oder Gefahrensituationen zu spät erkannt werden. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Erfahrungsgemäß führt dies deutlich häufiger zu schweren Verkehrsunfällen. Die Polizei empfiehlt daher, den Heimweg frühzeitig zu planen.

Wer feiert, sollte das eigene Fahrzeug stehen lassen und sich bewusst für eine sichere Alternative entscheiden. Öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine Mitfahrgelegenheit bei einem nüchternen Fahrer aus dem Freundeskreis helfen dabei, sicher nach Hause zu kommen. Ebenso wichtig ist es zu verhindern, wenn sich andere Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen möchten. Erforderlichenfalls muss dann auch die Polizei gerufen werden. Nicht nur für das Autofahren gelten klare Regeln.

Auch auf dem Rad oder mit dem E-Scooter können Alkohol und Drogen bereits bei niedrigen Mengen zu Ausfallerscheinungen führen, die sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen als auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Wer berauscht ein Fahrzeug führt, muss mit empfindlichen Folgen rechnen, auch dann, wenn noch kein Unfall passiert ist. Je nach Grad der Fahruntüchtigkeit zählen dazu Bußgelder, Freiheits- oder Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister sowie Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis. Also: Verantwortung übernehmen – nüchtern fahren!

Quelle: Polizeipräsidium Westpfalz