Ist der 56jährige wieder ohne Führerschein gefahren?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Mittwoch (11.2.2026) um 11:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1024 Js 10094/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 56 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll in zwei Fällen mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen, obwohl er gewusst habe, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftrades erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. In einem der Fälle habe er unter dem Einfluss von Alkohol (1,40 Promille bei Blutentnahme) gestanden und sei damit absolut fahruntüchtig gewesen. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu den Tatvorwürfen im Wesentlichen geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach