Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (11.2.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 4847/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Lautzenhausen wegen einer Ordnungswidrigkeit, nämlich dem vorsätzlichen Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr unter dem Einfluss von mehr als 0,5 Promille Alkohol und mehr als 3,5 ng/ml THC, zu einer Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende März 2025 unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis oberhalb der vorgenannten Grenzwerte mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Büchenbeuren teilgenommen haben und dadurch eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Eine Straftat sah das Amtsgericht Simmern / Hunsrück nicht als gegeben an, weil es nicht feststellen konnte, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Fahrt eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille (Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit) gehabt habe.
Auch für eine relative Fahruntüchtigkeit relevante alkohol- oder drogenbedingte Ausfallerscheinungen im Fahrverhalten habe es nicht beweiskräftig feststellen können. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
