In zwei Bewohnerversammlungen am 10.12.2025 und am 15.1.2026 haben sich viele Einwohner*Innen des Kurgebiet westlich des Oranienparks gegen die Einführung der Parkgebührenpflicht und für ein Bewohnerparken ausgesprochen. Außer leeren Versprechungen gabs bisher keine greifbare Reaktion. Zur aktuellen Stellungnahme der Stadtverwaltung, dernach eine kurzfristige Einführung des Bewohnerparkens nicht möglich ist (siehe gesonderter Bericht in der heutigen Ausgabe) haben die Betroffenen, vertreten durch Marco Rohr und Michael Erbert, nachstehende Erklärung abgegeben.
Die Erklärung im Wortlaut:
„Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 04.02.2026, TOP 8 Einführung des Bewohnerparkens, Stellungnahme betroffener Bewohner zur Mitteilungsvorlage 26/136 vom 28.01.2026: von der Verwaltung wurde eine fachliche Stellungnahme zur Einführung des Bewohnerparkens im Gebiet südlich des Oranienparks vorgelegt. Hierzu möchten wir den Stadtratsfraktionen einige Anmerkungen aus Sicht der betroffenen Bewohner übermitteln.

1. Die Einführung der Gebührenpflicht zum 01.01.2026 führte zu einer erheblichen Verdrängung parkender Kfz in andere Stadtquartiere, was in der Vorlage treffend festgestellt wird. Zusätzlich werden in angrenzenden Bewohnerparkzonen mehr Anträge auf Parkausweise gestellt. Beides sind aus unserer Sicht Argumente, um auch südlich des Oranienparks mit Bewohnerparken steuernd einzugreifen.
2. Die aktuelle Situation leerer Anliegerstraßen ist als Protestaktion der betroffenen Bewohner zu werten und spiegelt nicht den tatsächlichen Parkdruck wieder. Unter teilweise erheblichen persönlichen Einschränkungen werden vorübergehend alternative Abstellmöglichkeiten in anderen Stadtquartieren oder „Tetris“ genutzt.
3. Nach § 45 StVO kann Bewohnerparken zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen angeordnet werden. Diese Alternativen werden zwar erwähnt, aber infolge einer sehr engen Auslegung verworfen. Bewohnerparken kann selbst Teil eines Parkraumkonzepts sein!
4. Die Empfehlungen der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) – also beispielsweise Zählungen, Fremdparkerquote usw. – sind lediglich fachliche Hinweise. Hier wäre eine Abwägung sinnvoll, da die Ergebnisse der bereits 2024 durchgeführten Erhebungen ja gerade durch die Einführung der Gebührenpflicht verzerrt wurden.
5. Wir brauchen kurzfristig eine Lösung. Nach den Ankündigungen des Oberbürgermeisters, dass eine Prüfung bis Ende Februar vorliegen soll (an dieser Stelle ein Danke an die Abteilung Stadtplanung – hier wurde zügig gearbeitet), erwarten die Bewohner eine Lösung im ersten Quartal 2026. Die Hinweise auf neue Datenerhebungen wegen nicht-repräsentativer Winterdaten, Ausschreibung von Gutachten und Suche nach Fördermöglichkeiten bedeuten doch, dass dieses Jahr nicht mehr mit einer Lösung zu rechnen ist. Das ist für die Bewohner nicht akzeptabel.
6. Völlig ausgeblendet wird der soziale Aspekt. Viele können sich die neu eingeführten Parkgebühren oder Tiefbauarbeiten zur Schaffung von Abstellplätzen – wenn dies überhaupt genehmigungsfähig ist – nicht leisten. Über die Belange von Denkmal- und Klimaschutz wurde an anderer Stelle bereits ausführlich berichtet.
7. Und nicht zuletzt geht es um die Gleichbehandlung der Bürger: Parken östlich der Salinenstraße (Baumviertel) kostet 180,- €/a, westlich (südlich Oranienpark mit gleicher städtebaulicher Struktur) 600,- €/a zzgl. Gebühren. Das kann kein Stadtrat den Menschen vor Ort erklären. Marco Rohr und Michael Erbert“
