Nächtliche Schleichfahrt führt zur Vollstreckung von 2 Haftbefehlen

Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer meldete der Polizeiinspektion Bad Kreuznach am frühen heutigen Samstagmorgen (7.2.2026) gegen 3 Uhr ein auf der B 41 Höhe Winzenheim verdächtig langsam fahrendes Auto. Besonders auffällig: der Fahrer nutzte zeitweise beide Fahrspuren. Die anschließende Verkehrskontrolle brachte zunächst Entwarnung in Sachen Fahrtüchtigkeit:

Ein freiwilliger Atemalkoholtest beim 56jährigen Fahrzeugführer ergab vorbildliche 0,0 Promille. Die nächtliche Schleichfahrt war also nicht durch Alkohol motiviert. Die Kontrolle nahm im weiteren Verlauf dann eine Wendung. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle offen waren. Die Fahrt endete daher nicht nur am Straßenrand, sondern zunächst auf der Dienststelle in der Ringstrasse.

Da der Beschuldigte die offenen Geldstrafen nicht begleichen konnte, reiste seine Ehefrau mit dem Taxi aus Wiesbaden an und übernahm die Zahlung. Dank dieser nächtlichen Rettungsaktion konnte der Mann wenig später wieder auf freien Fuß entlassen werden. Die Polizei bedankt sich beim aufmerksamen Hinweisgeber und weist darauf hin: wer zu langsam fährt, fällt auf – wer Haftbefehle offen hat, sollte sowas tunlichst vermeiden.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach