Auf der A 60 in Fahrtrichtung Bingen kam es am vorgestrigen Donnerstagmittag (5.2.2026) zu hunderten von Verstößen gegen die StVO, die Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen werden. In der Masse der Fälle kommt auf die Verkehrssünder ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg zu. In den Fällen, in denen Polizeibeamte gefährdet wurden, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die massenhaft begangenen Verstöße bestehen in der Missachtung der auf den Schilderbrücken per Dauerlichtzeichen (rotes Kreuz) für jeden Fahrstreifen unmissverständlich angezeigte Spursperrung.

Diese war erforderlich geworden, weil in Höhe der Anschlussstelle Hechtsheim-Ost, unmittelbar vor dem Hechtsheimer Tunnel, ein Sattelzug aufgrund eines technischen Defekts liegengeblieben war. Der mit Feuerwerkskörpern beladene Gefahrgut-Lkw konnte seine Fahrt wegen einer blockierten Bremse am Auflieger nicht fortsetzen. Da an der Bremsanlage eine deutliche Erhitzung feststellbar war, sicherten Beamte der Polizeiautobahnstation Heidesheim die Gefahrenstelle umgehend weiträumig ab, um eine gefahrlose Abkühlung der Bauteile sowie die spätere Instandsetzung zu ermöglichen. Hierzu wurden drei der vier Fahrstreifen gesperrt.
Diese Sperrung wurde über mehrere aufeinanderfolgende elektronische Schilderbrücken mittels Dauerlichtzeichen (rotes Kreuz) für jeden Fahrstreifen unmissverständlich angezeigt. Zur zusätzlichen Absicherung positionierte sich ein Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht direkt hinter dem Pannenfahrzeug. Trotz der deutlichen Kennzeichnung über eine längere Strecke und der notwendigen Sicherheitsabstände ignorierten mehrere hundert Fahrzeugführer das Durchfahrtsverbot und befuhren die gesperrten Fahrstreifen verbotswidrig. In einigen Fällen kam es dabei zu einer Gefährdung der eingesetzten Polizeibeamten, die im Bereich des LKW tätig waren.
Die Polizei weist darauf hin, dass die gesamten Verkehrsvorgänge vor Ort lückenlos dokumentiert wurden. Hierbei wird auf das Videomaterial aus dem eingesetzten Streifenwagen sowie auf die Aufnahmen der Überwachungskameras des Hechtsheimer Tunnels zurückgegriffen. Aufgrund der hohen Anzahl an Verstößen wird die detaillierte Auswertung dieser Aufnahmen einige Zeit in Anspruch nehmen. Dennoch wird jeder einzelne Verstoß konsequent nachverfolgt und das entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Das vorschriftswidrige Befahren eines durch ein rotes Kreuz gesperrten Fahrstreifens zieht ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. In den Fällen, in denen Polizeibeamte gefährdet wurden, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Polizei appelliert eindringlich an die Verkehrsteilnehmer, Dauerlichtzeichen strikt zu befolgen. Eine Sperrung der Fahrstreifen durch ein „rotes Kreuz“ dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.
Quelle: Polizeiautobahnstation Heidesheim

