Ohne Fahrerlaubnis zum Gerichtstermin im Auto vorgefahren

Einen dreisten Fall von Missachtung einschlägiger Vorschriften deckte die Polizeiinspektion Kirn am gestrigen Mittwoch (4.2.2026) in Bad Sobernheim auf. Gegen Mittag erschien ein Angeklagter zu einem Gerichtstermin beim Amtsgericht Bad Sobernheim. Gegen ihn wurde dort wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhandelt. Der Beschuldigte reiste zu der Verhandlung mit einem PKW an, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Daher wurde gegen ihn ein weiteres Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt. Da kurze Zeit später bekannt wurde, dass das Fahrzeug unberechtigterweise mit dem Zweitschlüssel gefahren werden sollte, ordnete die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach die Beschlagnahme des Pkw an.

Quelle: Polizeiinspektion Kirn