5 Millionen Liter verschnittenen Wein verkauft?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (6. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (6.2.2026) um 9:15 Uhr im Saal sieben (6 KLs 1031 Js 60210/18) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 61 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen in 90 tateinheitlichen Fällen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in Tateinheit mit Verstößen gegen das Weingesetz vor.

Einem 50 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen, einem 46 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen, einem 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen sowie einem 61 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach jeweils vor, als Mitglied einer Bande Beihilfe zu der Tat des 61 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen geleistet zu haben.

Der 61 Jahre alte Angeklagte aus dem Landkreis Mainz-Bingen soll sich als damaliger Geschäftsführer einer Weinvertriebsgesellschaft, an der gesellschaftsrechtlich eine Weinkellerei beteiligt gewesen sei, zu einem nicht näher bekannten, jedoch vor dem 1.3.2016 liegenden Zeitpunkt, dazu entschlossen haben, konventionell oder biologisch hergestellte Weine verschiedener Weinanbaugebiete in großen Gebinden zusammen zu legen, um Kosten zu sparen.

Im Zeitraum von März 2016 bis April 2019 soll die Weinkellerei auf Veranlassung des 61 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen in 90 Fällen insgesamt 5.044.458 Liter Wein, der jedenfalls Anteile von zuvor bezeichnungsschädlich verschnittenen Weinen enthalten habe, verkauft haben.

Den Abnehmern soll dabei vorgespiegelt worden sein, dass es sich um Qualitätswein bzw. Prädikatswein gehandelt habe. Aufgrund der Verschnitte zwischen Weinen verschiedener Weinanbaugebiete habe den Erzeugnissen eine Bezeichnung als Qualitäts- bzw. Prädikatswein jedoch nicht zugestanden, sondern wären lediglich unter der Bezeichnung als Landwein oder weinhaltiges Getränk verkehrsfähig gewesen.

Die übrigen Angeklagten, bei denen es sich um einen (freien) IT-Mitarbeiter, einen technischen Betriebsleiter sowie zwei Kellermeister der Weinkellerei gehandelt habe, sollen den 61 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen hierbei in Kenntnis der Umstände unterstützt haben. Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 2.3.2026, 6.3.2026, 9.3.2026 und 12.3.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach