Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (5.2.2026) um 13:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 18040/23, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 46 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls mit Waffen in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll im September 2023 in eine Waldhütte eingedrungen sein, indem er den Türrahmen beschädigte und sich so Zugang verschaffte. Aus der Hütte soll er eine Axt, eine Flasche Bier und zwei Flaschen Spirituosen im Gesamtwert von etwa 75 Euro entwendet haben. Nur wenige Tage später soll er erneut zu der Waldhütte gekommen sein.
Und dort ein Jagdmesser, ein Flambier-Set und je eine Flasche Likör, Schnaps und Bier entwendet haben. Außerhalb der Hütte sei er von Passanten angetroffen und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden. In seinem Rucksack habe er eine Axt mit sich geführt. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilgeständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
