Hat der Imbisswagenbesitzer gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (5.2.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 656/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 61 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.

Der Angeklagte soll im Dezember 2024 einen georgischen Staatsbürger, von dem er gewusst haben soll, dass dieser über keinen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland verfüge, in seinem Imbisswagen gegen Bezahlung beschäftigt haben. Um dies im Zuge der Kontrolle durch den Zoll zu verschleiern, soll er gegenüber den Zollbeamten angegeben haben, bei der betroffenen Person handele es sich um seinen eigenen Neffen, der nicht bei ihm gearbeitet habe. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach abgestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach