Leserbrief von
Gernot Bach
„Wieder einmal muss die Justiz (ob Verwaltungs- oder Zivilgerichtsbarkeit) unserer Stadtverwaltung bzw. einer städtischen Gesellschaft deutlich machen, das Wunschdenken nicht mit den Realitäten übereinstimmt: von der eingeklagten 1 Million Euro als Schadensersatz gegen Karl-Heinz Seeger (Kai) wird wohl nur ein Bruchteil zwischen 16 und 20 % ausgeurteilt oder per Vergleich zugesprochen werden. Rund 800.000 Euro sind vom erkennenden Gericht „aus der Klageschrift gestrichen worden“, werden also nicht fließen.

Interessant bei diesem Sachverhalt wird die Kostenentscheidung des Gerichts, über die man wohl nichts erfahren wird. Kaum vorstellbar, das sich Kai eine „Halbe-halbe-Entscheidung“ (jede Prozesspartei trägt die Hälfte der bei diesem Streitwert erheblichen Gerichts- und Anwaltskosen) bieten lassen wird. Bei dieser Sach- und Rechtslage erscheint mir wohl eher eine Quotelung angebracht, bei der die Gewobau nicht nur 800.000 Euro abschreiben kann, sondern auch den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten und Auslagen zu tragen hätte. Bezüglich der Leistungen u.a. des Rechtsamtes oder des Aufsichtsrates der Gewobau hülle ich mich lieber in Schweigen.“

