Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach setzt konsequent die Abschiebung von Straftätern um. Und hat in diesem Zusammenhang am gestrigen Donnerstag (291.2026) die Abschiebung eines verurteilten Straftäters nach Guinea vollzogen. Der Betroffene war in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, u.a. wegen Betäubungsmitteldelikten, Eigentumsdelikten, Körperverletzung sowie Sachbeschädigung und wurde u.a. wegen Handel mit und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt.

„Die Kreisverwaltung verfolgt eine konsequente Linie bei der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen Personen, die wiederholt straffällig geworden sind. Wir handeln dabei stets im Rahmen der geltenden Gesetze und unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände“, erläutert der Leitende staatliche Beamte Dominic Schoßig und betont, die Abschiebung von Straftätern sei ein wichtiges Element zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Gleichzeitig werde seitens der Ausländerbehörde jeder Fall individuell geprüft und unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben bearbeitet.
Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach
