Hier ist der Lack ab …

Wöchentlich wird die tourismsubeitrag-so-nicht.de-Redaktion durch Einwohner*Innen auf von der Stadtverwaltung unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen städtischen Eigentums hingewiesen. Da derartige Tätigkeiten ausdrücklich keinen genehmigten Stadthaushalt bedürfen, ist diese Vernachlässigung nicht nur ärgerlich und wegen der dadurch verursachten Folgekosten teuer. Sondern unverständlich. Denn die Erhaltung städtischen Vermögens ist einer der Basisaufträge öffentlicher Kommunalverwaltung.

Mitunter könnte die Stadt vom Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmer*Innen profitieren, die städtisches Eigentum beschädigen. Ein konkretes Beispiel liefert das Stahltor zum Schlosspark, dass – wenn wie fast immer geschlossen – die Zufahrt in diesen von der Dessauer Strasse aus verhindert. Dort ist schon seit Jahren der Lack stellenweise ab. Rost hat angesetzt. Längst wäre ein neuer Anstrich fällig. Aus unbekannten Gründen ist dies bisher nicht erfolgt. Jetzt bietet eine durch einen Pkw verursachte Beschädigung die Möglichkeit die unterlassene Beschädigung nachzuholen.

Denn wie frische Kratzer und Abplatzungen im Lack beweisen, wurde einer der Torträger angefahren. Und zwar so kräftig, dass die Verkleidung eines Bremslichtes zerbrach. Die verantwortliche Person hat diese vor Ort liegenlassen. Selbst wenn diese den Unfall nicht gemeldet und sich damit einer Fahrerflucht schuldig gemacht hat, lässt sich zumindest das benutzte Auto ermitteln. Über die Individualnummern auf den zurückgelassenen Fahrzeugteilen ist das möglich. Wenn man es versucht. Und nicht einfach die Steuerzahler*Innen die Zeche allein zahlen lässt.