Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (29.1.2026) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 5 NBs 1024 Js 15615/24 jug, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 19 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Sien der Verwendung von Kennzeichen verfassungsrechtlicher Organisationen in Tateinheit mit Sachbeschädigung (Fall 1), der Bedrohung in zwei Fällen (Fälle 2 und 4) und der versuchten gefährlichen Körperverletzung (Fall 3) schuldig gesprochen. Es hat ihn unter Einbeziehung eines anderen Urteils nach Jugendstrafrecht verwarnt und ihm richterliche Weisungen/Auflagen erteilt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Ende August 2024 in einem Bus der Nahverkehrsbetriebe Birkenfeld mit einem Messer ein Hakenkreuz in die Sitzschale eines Sitzes geritzt haben.
Fall 2:
Außerdem habe er einer Frau an einem Tag im Zeitraum zwischen dem 28.08.2024 und dem 04.09.2024 bei einer Busfahrt von Idar-Oberstein nach Sien gedroht, dieser „auf die Fresse zu schlagen“. Hierbei habe er fälschlicherweise angenommen, dass die Frau ihn am Vortrag beleidigt habe.
Fall 3:
An einem anderen Tag im vorgenannten Zeitraum soll er einen glimmenden Zigarettenstummel in Richtung einer Frau geworfen haben. Der geworfene Zigarettenstummel habe die Frau jedoch verfehlt.
Fall 4:
Schließlich habe der Angeklagte Anfang September 2024 am Bahnhof in Idar-Oberstein der im Fall 3 genannten Frau ein Elektroimpulsgerät vor den Bauch gehalten und dieses ausgelöst. Hierbei habe er die Frau gefragt, ob sie Angst habe. Er habe hierdurch beabsichtigt, dass die Frau sein Verhalten als bevorstehenden Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit ernst nehmen sollte. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
