Stadt stellt Parkplatz in der Grünanlage unentgeltlich zur Verfügung

Die fortgesetzte Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte durch die Stadtverwaltung sorgt schon seit Jahren für Empörung bei betroffenen Einwohner*Innen. An den Gleichheitssatz des Grundgesetzes hält sich die Verwaltung erweislich in vielen Fällen nicht. Einen krassen hat unser Fotograf in den vergangenen Wochen auf Wohllebens Bleiche (unterhalb der Mühlenteichbrücke beim CRV-Bootssteg) dokumentiert.

Dort steht mitten auf einer von den Steuerzahler*Innen unterhaltenen Grünfläche ein Pkw. Und nutzt die öffentliche Fläche unter Zerstörung der Wiese als Privatparkplatz. Ohne je mit einem Knöllchen ausgestattet zu werden. Die tourismsubeitrag-so-nicht.de-Redaktion hat wegen dieses Sachverhaltes bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Und von der Pressestelle die Auskunft erhalten, dass das Parken dort – etwa für Mitglieder der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion – verboten ist.

Eine Sanktionierung des Falschparkers erfolgt allerdings nicht. Es ist nur eine von vielen Stellen im Stadtgebiet, wo augenfällig gegen ausgeschilderte und / oder rechtliche Parkverbote verstoßen wird. Ohne dass Knöllchen verteilt werden. Was bei einigen Einwohner*Innen Überlegungen auslöst. Nämlich dazu, wie das Nichttätigwerden der Kontrollkräfte von den Begünstigten motiviert wird.