LBM: Stadt ist für die Verhinderung der Fussgänger-Querung der B 428 zuständig

In den städtischen Gremien war diese Gefahrenstelle mehrfach Thema: selten tagsüber, häufig nachts, wenn die Discothek VIVA geöffnet hat, wird die B 428 von Radfahrer*Innen und Fussgänger*Innen in Höhe Burger King gequert. Schon als die Bundesstrasse dort noch zweispurig war, ein mit Risiken verbundenes Unterfangen. Seit dem vierstreifigen Ausbau ist es – auch wegen der erhöhten Fahrgeschwindigkeit auf der B 428 – lebensgefährlich. In einer Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) hatte die Stadtverwaltung schon vor vielen Monaten zugesagt, sich des Problems anzunehmen.

Passiert ist bisher nichts. Auf Anfrage der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zur Zuständigkeit mitgeteilt: „für das Verhindern wilder Fahrbahnquerungen besteht seitens des Bundes keine Verpflichtung zur Errichtung besonderer Schutzvorkehrungen oder Einzäunungen, zumal entlang der B 428 keine Fußgängerverkehrsanlagen existieren“. Weiter erklärt der LBM: „es bleibt allerdings der Stadt Bad Kreuznach überlassen, in eigener Zuständigkeit Zaunanlagen zu installieren und zu unterhalten.

Die frischen Spuren auf der Burger-King-Seite der B 428 machen deutlich: Radfahrer*Innen und Fussgänger*Innen queren dort die Bundesstrasse.

Es sei jedoch zu bedenken, dass egal wo ein Zaun platziert wird, es immer eine Möglichkeit gibt, vor dem Zaun entlang zu gehen und die B 428 zu queren. „Dies wird insbesondere durch die Zufahrt „Am Grenzgraben“ ermöglicht“. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit steht der LBM derzeit mit der zuständigen Verkehrsbehörde in Kontakt, „um die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu begrenzen. Gründe hierfür sind u. a. die kurzen Knotenpunktabstände und damit einhergehende notwendige Ein- und Ausfädelungsvorgänge bzw. Fahrspurwechsel“.