Um 12 Uhr schon besoffen und im Auto unterwegs

Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit kontrollierten Polizeibeamte am gestrigen Samstagmittag (24.1.2026) gegen 12:05 Uhr einen 51jährigen Pkw-Fahrer in Bad Münster am Stein-Ebernburg. Den Beamten fiel bei der Kontrolle Atemalkoholgeruch auf. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,11 Promille. Der Mann räumte ein, bereits am Morgen Alkohol konsumiert zu haben. Da auch die Beifahrerin nach Angaben des Fahrers alkoholisiert gewesen sein soll, wurde der Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr sichergestellt.

Um eine mögliche Weiterfahrt zu verhindern. Und auch, weil die Beifahrerin einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte. Der 51jährige wurde zur Dienststelle verbracht. Die Blutentnahme zwecks genauer Bestimmung der Alkoholkonzentration, folgte dort. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde gegen ihn eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass Alkohol bereits in geringen Mengen die Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit und das Einschätzungsvermögen beeinträchtigt.

Häufig ohne dass Betroffene sich selbst als „fahruntüchtig“ wahrnehmen. Schon kurze Strecken können dann eine Gefahr für Leib oder Leben darstellen. Für Fahrer*Innen, Mitfahrende und unbeteiligte Verkehrsteilnehmende. Die Polizei appelliert daher ausdrücklich: wer Alkohol getrunken hat, lässt das Auto stehen: „nutzen Sie alternative Verkehrsmittel, wie ÖPNV, Taxi oder organisieren Sie eine nüchterne Fahrgelegenheit“.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach