Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag kommender Woche (29.1.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 11822/22, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim (Nahe) wegen mehrere Tatbestände zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Im Einzelnen erfolgte die Verurteilung wegen Missbrauchs von Notrufen in Tateinheit mit Vortäuschen einer Straftat (Fall 1) in Tatmehrheit mit Körperverletzung in zwei Fällen (Fälle 2 und 3), davon in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung (Fall 2).
Fall 1:
Der Angeklagte soll bei einem Streit mit seiner Ex-Partnerin in deren Wohnung in Bad Kreuznach die Glasscheibe einer Tür eingeschlagen und sich hierbei blutende Verletzungen zugezogen haben. Daraufhin habe er per Notruf die Polizei verständigt und dieser gegenüber wahrheitswidrig behauptet, in der Wohnung überfallen worden zu sein.
Fall 2:
Als sodann mehrere Polizeibeamte bei der Wohnung erschienen seien, habe er ihnen aus der verschlossenen Wohnung zugerufen, dass der Schlüssel nicht auffindbar sei, er Hilfe benötige und sie die Tür eintreten sollen. Nach Eintreten der Tür hätten die Polizeibeamten den Angeklagten auf dem Boden liegend in einer Blutlache vorgefunden.
Als sich ein Polizeibeamter heruntergebeugt habe, um Hilfe zu leisten, habe der Angeklagte ihm unvermittelt mit der Faust mit voller Wucht in das Gesicht geschlagen und ihn an der Lippe getroffen. Der Polizeibeamte habe hierdurch eine Schwellung der Lippe, eine Verletzung in Mundraum sowie Schmerzen erlitten. Anschließend habe der Angeklagte erneut zum Schlag ausgeholt, was nur durch das Einschreiten der übrigen Beamten habe verhindert werden können.
Gegen die anschließende Fesselung habe er sich massiv gewehrt. Auch bei der Verbringung in den Krankenwagen habe er wiederholt gezielt in Richtung der Beamten getreten und diese unter anderem als „Hurensöhne“ und „Bullenschweine“ bezeichnet. Im Krankenhaus soll er die Polizeibeamten erneut mit den vorgenannten Worten bezeichnet und zu ihnen geschrien haben: „Ich entwaffne euch gleich und dann schieße ich euch allen in den Kopf“.
Fall 3:
Schließlich soll er im Behandlungszimmer mehrfach gezielt nach zwei Polizeibeamten getreten und geschlagen haben. Einen zur Unterstützung hinzugekommenen dritten Polizeibeamten habe er mit einem Tritt am rechten Knie getroffen, wodurch dieser eine Schwellung und Rötung des rechten Knies davongetragen habe. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilgeständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
