Nach dem Bau der Verbindung zwischen dem Grenzgraben und der B 428 und der Betriebsaufnahme der VIVA-Discothek vor Jahrzehnten, kam es in diesem Bereich zu unzähligen Verkehrsunfällen. Fahrzeugführer, die aus Richtung B 41 kamen, mochten vor allem nachts die wenigen Meter Umweg über den Kreisel Bosenheimer Strasse nicht fahren. Und bogen von der Bundesstrasse über die Gegenspur Richtung Grenzgraben ab. Aufgrund von Sehfehlern und / oder der Beeinflussung durch Hormone und / oder Drogen „übersahen“ sie dabei die auf der B 428 bevorrechtigt stadtauswärts fahrenden Autos.

Aus diesem Grund wurde vom für diesen Streckenabschnitt verantwortlichen Landesbetrieb Mobilität (LBM) eine Barriere in der Fahrbahnmitte errichtet. Diese verschwand mit dem vierstreifigen Ausbau der B 428. Seit dem passiert es an den Öffnungstagen der Discothek immer wieder: „Abkürzer“ bleiben auf der linken der beiden Fahrstreifen in Richtung Bosenheimer Strasse stehen, um nach links in Richtung Grenzgraben abzubiegen.
Weil es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis es dort wieder kracht, hat die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion eine Anfrage an den LBM gerichtet. Dort hat man die Lage im Auge: „das illegale Abbiegen von der B 428 in die Straße „Am Grenzgraben“ werden wir zunächst beobachten und gegebenenfalls durch Nachrüstung einer Kunststoff-Leitschwelle das Überfahren der Mittellinie unterbinden“.
