Bleibt es bei einer Geldstrafe von nur 720 Euro für Fahren ohne Führerschein?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (26.1.2026) um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 12742/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 23 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 720 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte September 2024 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen gewesen sei. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach