Die aktuell hitzig diskutierten Parkgebührerhöhungen und -ausweitungen haben ihren Ursprung in den Finanzproblemen des Stadtkonzerns. Schon viele Jahre reichen die Gewinnausschüttungen der Stadtwerke (rund 51% im Besitz Stadt/BGK) an die 100prozentige Stadttochter BGK GmbH nicht mehr aus, um die Defizite der Bäder auszugleichen. Vor rund zehn Jahren wurden aus diesem Grund die Parkgebühreneinahmen aus dem Stadthaushalt in die BGK umgeschichtet. Was die finanziellen Nöte dort nur für kurze Zeit linderte. Vor etwa drei Jahren dann der nächste Finanzschock. Der damalige Stadtwerke-Geschäftsführer Christoph Nath, teilte intern einen absehbaren Rückgang der Gewinne des Energieversorgers mit.

Mit der für die Kommunalpolitik fatalen Folge stark sinkender Gewinnausschüttungen. Die dadurch ausgelösten kommunalpolitischen Diskussionen mündeten in den Stadtratsbeschluss vom 27.5.2025, mit dem die Erhöhung der Parkgebühren zum 1.7.2025 und die Ausweitung der gebührenpflichtigen Bereiche zum 1.1.2026 festgelegt wurden. Als Begründung führte Nath seinerzeit an, ohne die entsprechenden Mehreinnahmen in Höhe von etwa 2,7 Millionen Euro zum Ausgleich der Verluste der Bäderlandschaft wären die für absehbar benötigte Kredite erforderlichen Testate des Wirtschaftsprüfers nicht zu erhalten.
Wie tourismusbeitrag-so-nicht.de mehrfach berichtet hat, ist dieses Konzept krachend gescheitert. Weder wurden die durch die Parkgebührenerhöhungen erwarteten Mehreinnahmen erzielt. Noch bringt die Ausweitung der parkgebührenpflichtigen Bereiche wesentlich mehr Parkeuros ein. Wohl dadurch motiviert, überraschten die Stadtwerke die Öffentlichkeit gestern mit einem neuen Finanzierungsmodell. Offensichtlich sollen Bankkredite durch Investments aus der Bürgerschaft ersetzt oder ergänzt werden. In einer Presseerklärung schreiben die Stadtwerke: „alle (volljährigen) Bürgerinnen und Bürger können sich ab dem 2.3.2026 mit einem Mindestbetrag von 1.000 Euro an den Energieprojekten der Kreuznacher Stadtwerke beteiligen.
Die maximale Beteiligungssumme beläuft sich auf 25.000 € pro Person und die Mindestlaufzeit beträgt fünf volle Kalenderjahre. Dafür gibt es eine feste Basis-Verzinsung von 3,5% p.a., eine attraktive Geldanlage in Form eines qualifizierten Nachrang-Darlehens“. Dieses Angebot wurde in den öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien nicht vorgestellt. Weder im Stadtrat noch im Finanzausschuss. Auch wurden weder von den Stadtwerken noch von der Stadtverwaltung vergleichbare erfolgreiche Finanzierungsmodelle anderer Städte vorgestellt. Da die Stadtwerke schon wegen des Namens dem Vertrauensschutz der Stadt zugeordnet werden, ist deren Informationsverantwortung offensichtlich.
Die Presseerklärung der Stadtwerke vom 22.1.2026 im Wortlaut:
Bürgerinnen und Bürger investieren gemeinsam mit den Kreuznacher Stadtwerken in die Zukunft
„Bad Kreuznach. Die Kreuznacher Stadtwerke starten in das neue Jahr mit einem neuen Bürgerbeteiligungsprogramm. Umwelt- und Klimaschutz sowie der ressourcenschonende Umgang mit Energie spielen eine tragende Rolle in der Gestaltung der Zukunft. Der Erfolg der Energiewende hängt erheblich davon ab, ob und in welchem Maße Energieversorger und auch Verbraucher die Bereitschaft haben, die Veränderungen mitzutragen. Die Einwohner Bad Kreuznachs können jetzt aktiv an der Energiewende mitwirken und sich finanziell an den Investitionen in erneuerbare Energieprojekte der Kreuznacher Stadtwerke beteiligen und davon profitieren.
Aktuell geht es um das Großprojekt des Energieversorgers zwischen Planig und Pfaffen-Schwabenheim, genauer die Verlegung einer neue Mittelspannungskabel-Trasse von insgesamt 4,5 Kilometern. Die neue Trasse erhöht die Netzperformance und Sicherheit. Alle (volljährigen) Bürgerinnen und Bürger können sich ab dem 02.03.2026 mit einem Mindestbetrag von 1.000 Euro an den Energieprojekten der Kreuznacher Stadtwerke beteiligen. Die maximale Beteiligungssumme beläuft sich auf 25.000 € pro Person und die Mindestlaufzeit beträgt fünf volle Kalenderjahre.
Dafür gibt es eine feste Basis-Verzinsung von 3,5% p.a., eine attraktive Geldanlage in Form eines qualifizierten Nachrang-Darlehens. Wer NaheSTROM- und/oder NaheGAS Kunde der Kreuznaher Stadtwerke ist, oder dies mit Zeichnung eines Beteiligungvertrages wird, erhält eine besonders attraktive Rendite in Höhe von 4% p.a. Wer sich für die Bürgerbeteiligung der Kreuznacher Stadtwerke interessiert, findet auf der Homepage www.kreuznacherstadtwerke.de weitere Infos.
Die Registrierung erfolgt, wie gesetzlich vorgegeben, über eine Internet-Dienstleistungsplattform. Diese wird von der Dallmayer Consulting GmbH betrieben, die über die erforderliche Erlaubnis nach § 34f GewO als Anlagevermittler verfügt. Bei Fragen steht der Anleger-Service zur Verfügung: Telefon: 0671 99-1212 (Mo – Do: 9 – 16 Uhr, Fr: 9 – 12 Uhr) E-Mail: buergerbeteiligung-swk-kh@anleger-service.de“
